Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung Teile I-IV in 2025

Wir bieten Ihnen berufsbegleitende Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung an:

Installateur- und Heizungsbauermeister*in:

  •  Teil I - Fachpraxis - Start 10.01.2025 (nach Teil II)
  •  Teil II - Fachtheorie - Start 07.11.2025
  •  Teil III - Betriebswirtsch./rechtlicher Teil - Start 16.05.2025
  •  Teil IV - (AEVO) Ausbildereignung - Start 27.01.2025 (Vollzeitkurs)
  •  Teil IV - (AEVO) Ausbildereignung - Start 14.02.2025

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre
"Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung Installateur- und Heizungsbauer".

Klempnermeister*in:

  •  Teil I + II - Fachpraxis und -theorie - Start im Mai 2025
  •  Teil III - Betriebswirtsch./rechtlicher Teil - siehe Seminarübersicht
  •  Teil IV - (AEVO) Ausbildereignung - siehe Seminarübersicht

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre
"Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung Klempner"

Zahlreiche Verbesserungen beim AFBG zum 01. August 2016

Mit Inkrafttreten der dritten Novelle des AFBG (3. AFBGÄndG1) wird aus dem „Meister-BAföG“ das neue „Aufstiegs-BAföG“.

Am gleichen Tag treten auch die Verbesserungen beim AFBG mit der BAföG-Novelle in Kraft (25. BAföGÄndG2).

Dies bedeutet:

AFBG-Geförderte können sich ab dem 01. August 2016 über höhere BedarfssätzeZuschussanteile und Freibeträge freuen.

Wer eine Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung ab oder nach dem 01. August 2016 beginnt, profitiert zusätzlich von zahlreichen strukturellen Verbesserungen in der AFBG-Förderung (z.B. Vereinfachung der Fortbildungsdichte, Öffnung der AFBG-Förderung für Bachelorabsolventinnen und -absolventen, Einführung eines elektronischen Antrags, Reduzierung der notwendigen Teilnahmenachweise). Mit diesen strukturellen Verbesserungen wird insbesondere die Familienfreundlichkeit des AFBG erhöht und Bürokratie abgebaut.

Die Leistungsverbesserungen im Detail.

Das AFBG / Aufstiegs-BAföG kompakt:

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). 2014 wurden rund 172.000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen des AFBG (1996) wurden rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit rund 6,9 Milliarden Euro gefördert.


1 Das 3. AFBGÄndG wurde am 26.02.2016 vom Deutschen Bundestag und am 18.03.2016 vom Bundesrat beschlossen.
2 Das 25. BAföGÄndG wurde am 13.11.2014 vom Deutschen Bundestag und am 19.12.2014 vom Bundesrat beschlossen.


Der Meisterabschluss ist seit Februar 2014 dem Bachelor gleichgesetzt. Damit sind berufliche und akademische Bildung gleichwertig. Um dies für jedermann sichtbar zu machen, enthalten Meisterbriefe fortan den Hinweis, dass der Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) dem Niveau 6 entspricht.